Guter Rat muss nicht teuer sein. Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert.
In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine Vergütungsvereinbarung zu Pauschal- oder Stundensätzen vereinbart werden.

Eine Erstberatung für Verbraucher darf nach dem RVG zurzeit höchstens € 243,60 kosten. Die Gebühren bemessen sich nach der Art und Schwierigkeit des Falles. Häufig liegen sie deshalb weit unter diesem Höchstbetrag.


Beratungshilfe

Geldmangel soll Sie nicht daran hindern, Ihr Recht durchzusetzen oder zu verteidigen. Wenn Ihnen auch Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlungspflicht zustehen würde, können Sie für außergerichtlichen Beistand Beratungshilfe beantragen.

Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung von 10,00 Euro Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens.

Beratungshilfe kann jeder in Anspruch nehmen, dem nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten gewährt werden würde. Beratungshilfe ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Einen Anspruch auf Beratungshilfe hat, wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, sich selbst Rechtsrat zu finanzieren. Eigenes Vermögen braucht man nur einzusetzen, wenn dies zumutbar ist. Ein Eigenheim, in dem die Familie wohnt, schließt das Recht auf Beratungshilfe nicht grundsätzlich aus. Der Anspruch auf Beratungshilfe kann entfallen, wenn die rechtsuchende Person einen Anspruch auf Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung) hat.

Was bedeutet Beratungshilfe

Beratungshilfe heißt, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten fachkundigen Rat holen kann. Die Beratungshilfe umfasst auch die außergerichtliche Vertretung.
Beratungshilfe wird in vielen rechtlichen Bereichen gewährt, wie beispielsweise im Zivilrecht (Miete, Kauf, Verkehrsunfall), Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht (Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög). Sie wird nicht gewährt, wenn man in den Verdacht gerät, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hier kann man sich zwar beraten lassen, erhält aber keine Verteidigung.

Wie erhält man Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe muss beim Amtsgericht Dresden, Berliner Str. 13, 01067 Dresden, Tel.: 446-3990, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Ratsuchende sollte sich zunächst vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erteilen zu lassen und diesen dem Rechtsanwalt zu Beginn des ersten Gesprächs vorlegen.
Einen Überblick über die Beratungshilfe gibt das Merkblatt "Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz.

Wie erhält man Hilfe für gerichtliche Verfahren?

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können Sie unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Beratungshilfe auch Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Amtsgericht, aber auch der Anwalt hat sie vorrätig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Gewährung ist neben den wirtschaftlichen Verhältnisses des Antragstellers, dass die Klage bzw. die Verteidigung dagegen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Diese Prüfung übernimmt der Anwalt für Sie.

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Wurde Prozesskostenhilfe gewährt, müssen Sie keine Gerichtskosten bezahlen und je nach Höhe des Einkommens können Sie die vom Staat übernommenen Anwaltskosten in Raten bezahlen oder Sie sind sogar ganz davon befreit.